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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen MANOAH – Häuser am See
für die Vermietung von Ferienhäusern am Zeulenrodaer Meer

1.    Vorbemerkungen

(1)    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für die Nutzung der MANOAH-Häuser am See der Betreibergesellschaft AMK Dienstleistungs GmbH (nachfolgenz kurz: "AMK")
(2)    Sie sollen absichern helfen, dass der Aufenthalt unserer Mieter am Zeulenrodaer Meer in der „Schönsten Zeit des Jahres“ nicht durch Unklarheiten und Zweifel getrübt wird. Unsere AGB gelten selbst dann, wenn unsere Vertragspartner im Rahmen des Mietvertragsabschlusses auf eigene AGB verweisen und wir den eigenen AGB unserer Mieter – soweit vorhanden - nicht explizit widersprochen haben.
(3)    Es wird ausschließlich das während des Buchungsvorgangs näher beschriebene Ferienhaus eines bestimmten Typs vermietet. Andere, als im Mietvertrag ggf. angegebene Nebenleistungen sind nicht Vertragsbestandteil. Der Mieter kann weitere Leistungen über auf dem Gelände der Ferienhausanlage ansässiger Anbieter (Boots-oder Fahrradverleih etc.) eigenständig buchen. Soweit innerhalb bestimmter Buchungspakete zeitweise Angebote oder Gutscheine für solche Leistungen mit ausgegeben werden, werden diese im Auftrag des jeweiligen Fremdanbieters zur Verfügung gestellt. Die AMK macht sich der Angebote weder zu eigen, noch wird es für die Leistungsabwicklung als Solche einstehen.
(4)    Mit dem Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter unsere AGB an. Die AGB sind im Rahmen des Buchungsvorganges eines Ferienhauses einsehbar. Außerdem erkennt der Mieter die Geltung der Hausordnung an und erklärt sich mit der Einhaltung unseres in jedem Ferienhaus ausliegenden „Gäste-ABC“ einverstanden. Es gilt die Inventarliste zum jeweiligen Ferienhaus. Gern sprechen wir mit Ihnen über Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben. Sie erreichen uns auf den während des Buchungsvorganges eingegebenen Kontaktwegen (postalisch, per E-Mail oder per Telefon).


2.    Angebot, Vertragsabschluss, Vertragspartner und Unter-/Weitervermietung

(1)    Unsere Online direkt oder auf Drittanbieter-Plattformen, sowie postalisch oder über sonstige Maßnahmen (Werbung) dargestellten Leistungsangebote sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe des entsprechenden Angebotes zum Abschluss eines Mietvertrages durch den potentiellen Mieter. Ein solches Angebot des potentiellen Mieters erreicht uns mündlich, fernmündlich, per E-Mail, Fax oder schriftlich.
(2)    Ein Mietvertrag über einen bestimmten Ferienhaustyp incl. Ausstattung in einem bestimmten Zeitraum kommt erst mit Ausfertigung der entsprechenden Buchungsbestätigung durch die AMK zu Stande. Die Buchungsbestätigung wird dann auf dem vom Gast gewünschten oder für die Buchungsanfrage vom Gast selbst gewählten Wege durch uns versandt.
(3)    Soweit nicht individuell abweichend vereinbart, wird Mieter des bei Anmietung gattungsmäßig bestimmten Ferienhaustyps derjenige, dessen Daten in der Buchungsanfrage angegeben sind. Buchungen „in Stellvertretung“ können jederzeit zurückgewiesen werden, soweit nicht eine Originalvollmacht auf Verlangen der AMK vorgelegt wird. Hierbei haften der Vertreter und der vertretenen gegenüber der AMK als Gesamtschuldner.
(4)    Jegliche Unter -oder Weitervermietung des im Mietvertrag genannten Ferienhauses bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die AMK.


3.    Vertragsinhalt, An- und Abreise, Mängelanzeige

(1)    Der Inhalt des Mietvertrages wird in der jeweiligen Beschreibung und der Buchungsbestätigung dargestellt. Das Vertragsentgelt besteht aus Mietpreis, Zusatzleistungen und einer Reinigungspauschale.
(2)    Der Mieter erwirbt das Bezugs-& Wohnrecht für den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Zeitraum und Ferienhaustyp nach vollständigem, fristgemäßem Zahlungseingang. Die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Belegungszahl ist einzuhalten und hat mit dem, spätestens bei Einzug in das MANOAH - Ferienhaus am See, auszuhändigenden Meldeschein übereinzustimmen. Überbelegungen berechtigen die AMK, überzählige Personen mit Eintritt der Nachtruhe des Platzes zu verweisen, oder eine entsprechende Nachberechnung zu vollziehen.
(3)    Soweit nicht abweichend individuell in der Buchungsbestätigung ausgewiesen, ist Gegenstand des Mietvertrages ein bestimmter Ferienhaustyp, jedoch nicht dessen konkrete räumliche Lage und Ausgestaltung innerhalb der Ferienhaus-Anlage.
(4)    An-und Abreisezeiten entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung. Soweit Abweichungen hiervon nicht vor Anreise von der AMK genehmigt sind, führt insbesondere eine Überschreitung der Abreisezeit zur Berechnung eines weiteren vollen Miettages gegenüber dem Mieter. Eine Unterschreitung der gebuchten Aufenthaltsdauer führt nicht zur anteiligen Mietpreis- Reinigungspauschale oder Kautionserstattung
(5)    Mietpreise verstehen sich für die Überlassung des Ferienhauses inkl. Endreinigung, eines KFZ-Parkplatzes und des Inventars. In sämtlichen unserer Ferienhäuser gilt absolutes Rauchverbot. 
(6)    Das Ferienhaus wird vollständig möbliert, mit Inventar und den aus der Inventarliste ersichtlichen weiteren Einrichtungsgegenständen (TV, Radio, Küchengeräte, Spiele, Bücher etc.) zur Nutzung überlassen. Deren übliche Nutzungen sind ebenso vom Mietpreis abgegolten, wie der Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung. Die AMK stellt außerdem zur Nutzung des Internets ein WLAN- Netzwerk zur Verfügung. Permanente Verfügbarkeit sowie Kapazitäten des freien Netzwerkes sind freiwillige Leistungen und nicht Vertragsbestandteil. Die Haftung hierfür  ist ausgeschlossen. 
(7)    Über das übliche Maß hinausgehende Nutzungen, sowie nicht pflegliche Behandlung des überlassenen Ferienhauses inklusive des Inventars, führen zu Schadensersatzansprüchen, die die AMK direkt gegen den aus dem Mietvertrag ersichtlichen Mieter richten wird. Fragen zur Behandlung des Ferienhauses und seines Inventars, wie auch die Berechtigung zum Mitbringen von Haustieren entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung der Hausordnung und dem Gäste ABC.
(8)    Der Mieter ist mit Bezug des Ferienhauses verpflichtet, Mangelfreiheit und Vollständigkeit des Ferienhauses und seines Zubehörs gemäß der im Ferienhaus befindlichen Inventarliste zu überprüfen. Beschädigungen oder unvollständiges Inventar sind innerhalb von 24 h nach Anreise AMK zur Kenntnis zu geben. Spätere Anzeigen sind nur dann fristgerecht, wenn Beschädigungen oder fehlende Gegenstände nicht bereits bei Einzug vorlagen. Beschädigtes oder abhanden gekommenes Inventar bzw. Beschädigungen am Ferienhaus, die AMK mit Auszug des Mieters feststellt, führen zu Schadensersatzansprüchen, die die AMK direkt gegen über dem Gast geltend macht.


4.    Zahlungsbedingungen

(1)    Nach Ausfertigung der Buchungsbestätigung, hat der aus dieser ersichtliche Mieter das in der Buchungsbestätigung vereinbarte Entgelt zu entrichten. Soweit das Entgelt zum Einzugsdatum nicht vollständig der AMK einging, ist die AMK berechtigt, den Einzug zu verweigern.
(2)    Bei Abreise außerhalb der An-und Abreisezeiten kann der Mieter den für derartige Fälle vor Ort vorgehaltenen Automaten zur Schlüsselausgabe unter zur vollständigen Bezahlung der Miete nutzen.
(3)    Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mietpreis ist ausschließlich unbar und vollständig auf die in der Buchungsbestätigung ersichtliche Bankverbindung der AMK vor Anreise und innerhalb des in der Buchungsbestätigung dargestellten Zahlungsziels zu überweisen.
(4)    Der Mieter kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn Zahlungseingang nicht am letzten Tag des in der Buchungsbestätigung ersichtlichen Zahlungsziels beim der AMK zu verzeichnen ist. Nicht, oder nicht vollständig eingehende Zahlungen, berechtigen die AMK zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Wahlweise ist die AMK berechtigt, nach Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen EZB-Basiszinssatz zu verlangen.
(5)    Gegenüber Zahlungsforderungen der AMK kann der Mieter nur mit den von der AMK anerkannten bzw. gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters selbst gegenüber der AMK gemäß gesetzlicher Formerfordernisse aufrechnen. Mit Forderungen Dritter darf der Mieter auch nach Abtretung an ihn nicht aufrechnen.


5.    Rücktritt vom Mietvertrag und Rechtsfolgen


Thema Umbuchungen/ Terminverschiebung und Gebühren dafür fehlt
(1)    Der Mieter ist berechtigt, jederzeit und bis spätestens vor dem Tag der Anreise zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung hat in Textform (Brief, Fax E-Mail) zu erfolgen. Der Angabe von Rücktrittsgründen bedarf es nicht. In der Nichtanreise liegt kein Rücktritt des Mieters vor. Die AMK hält das Ferienhaus bei Nichtanreise während des gesamten Buchungszeitraums für die Mieter vor.
(2)    Tritt der Mieter zurück, werden folgende pauschale Stornierung-Entgelte gemäß Eingangsdatum der Rücktrittserklärung fällig: Ab 29 Tage bis 15 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamt-Vertragspreises. Ab 14 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamt-Vertragspreises.
(3)    Bei Gruppen-Anmietung von mindestens 5 Ferienhäusern mittels einer Buchung oder mehrerer auf den gleichen Mieter bzw. die gleiche Bankverbindung zurückgehenden Buchungen, werden folgende pauschale Stornierungsentgelte gemäß Eingangsdatum der Rücktrittserklärung fällig: Ab 29 Tage bis 15 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamt-Vertragspreises. Ab 14 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamt-Vertragspreises.
(4)    Soweit der Mieter das Vertragsentgelt bereits entrichtet hat, werden obige pauschale Stornierungs-Entgelte aus diesem bedient. Gegenüber den vorbezeichneten Pauschalen ist der Mieter berechtigt, einen geringeren tatsächlichen als den pauschalierten Schaden gegenüber der AMK nachzuweisen. Die AMK ist außerdem berechtigt, nicht die obigen Pauschalen, sondern eine konkret berechnete Entschädigung gegenüber dem Mieter geltend zu machen.
(5)    Auch die AMK ist in Ausnahmefällen ohne Angabe von Gründen berechtigt, vom geschlossenen Mietvertrag zurückzutreten. Für diesen Rücktritt gilt das Text Formerfordernis (Brief, Fax oder E-Mail). Ist die Rücktrittserklärung der AMK sachlich gerechtfertigt, hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung. Sachlich gerechtfertigt ist ein Rücktritt in Fällen höherer Gewalt, Naturkatastrophen oder anderen Umständen, die nicht im Verhalten oder Unterlassen der AMK selbst zu finden sind.
(6)    Außerdem ist die AMK zum für den Mieter entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte der Mietvertrag aufgrund falscher, unvollständiger oder irreführender Angaben des Mieters oder seiner Gäste zu Stande gekommen sein. Darüber hinaus ist die AMK berechtigt, vom Vertrag entschädigungslos zurückzutreten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Überlassung des /der Mietgegenstände, den reibungslosen Betrieb der Ferienhausanlage, die Sicherheit oder das Ansehen der AMK in der Öffentlichkeit gefährden kann.
(7)    Sowohl die AMK, als auch der Mieter sind verpflichtet, sich gegenseitig von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(8)    Für Umbuchen und/ oder Terminverschiebungen hält sich die AMK eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00€ vor.


6.    Schäden am Mietgegenstand und Inventar / Haftung / Abhandenkommen von Sachen

(1)    Der Mieter haftet gegenüber der AMK für Schäden am Mietgegenstand und Inventar sowie dem Abhandenkommen von Inventar gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Ergänzend hierzu hat sich der Mieter die Handlungen/Duldungen oder Unterlassungen der ebenfalls auf dem Meldeschein eingetragenen Mitmieter oder seiner Gäste zuzurechnen. In diesem Zusammenhang wird für die gegenüber Kinder geltenden besonderen Aufsichtspflichten der Erziehungsberechtigten verwiesen.
(2)    Die Haftung der AMK gegenüber dem Mieter und den weiteren aus dem Meldeschein ersichtlichen Mitmietern oder seiner Gäste ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters, der aus dem Meldeschein ersichtlichen Mitmietern oder seiner Gäste. Insoweit haftet die AMK für jeden Grad seines Verschuldens, jedoch nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens.
(3)    Hinsichtlich der Beschädigungen der Mietsache, des Inventars oder abhandengekommenen Inventars, gilt die im Ferienhaus ausgelegte Inventarliste nach Ablauf von 24 h ab Einzug als verbindlich anerkannt, ohne dass es einer gesonderten Erklärung des Mieters bedarf.
(4)    Die Ferienhausanlage ist autofrei. So der Mieter, seine Mitmieter oder Gäste motorisiert anreisen, sind ausschließlich die für das Ferienhaus zugewiesenen Parkplätze zu nutzen, soweit nicht explizit von Mitarbeitern der AMK eine Erlaubnis zum Befahren der Anlage erteilt wurde. Die AMK haftet nicht für Schäden oder dem Abhandenkommen von abgestellten Fahrzeugen.
(5)    Für die Meldung von Schäden am Mietgegenstand, seines Inventars, oder dem Abhandenkommen von Inventar, gelten die im Gäste-ABC und Hausordnung ersichtlichen Fristen. Spätere Meldungen von Vorschäden können nicht anerkannt werden.


7.    Datenschutz

Soweit gesetzlich erlaubt und zum Abschluss bzw. der Abwicklung des Mietverhältnisses erforderlich, werden personenbezogene Daten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohnsitz, Kreditkarten bzw. Kontodaten) durch die AMK erhoben, gespeichert und soweit erforderlich verarbeitet. Eine weitergehende Nutzung der Daten des Mieters oder der im Meldeschein angegebenen weiteren Personen erfolgt nicht. Hiervon ausgenommen behält sich die AMK vor, den Mieter regelmäßig über Sonderangebote oder Aktionen zu informieren. Diese, mit dem Einzug des Mieters abgegebene Einwilligung, kann der Mieter jederzeit gegenüber der AMK durch einfache Erklärung (postalisch, per E-Mail oder per Telefon) an die im Gäste-ABC und der Buchungsbestätigung ersichtlichen Kontaktdaten widerrufen.

8.    Sonstiges

(1)    Zu den Abreden des Mietvertrages bestehen keine Nebenabreden. Die wären außerdem nur wirksam, soweit sie schriftlich festgehalten und von den Parteien unterzeichnet sind.
(2)    Soweit die Vereinbarung mit dem Mieter eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung enthält, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt vielmehr eine solche, die die Parteien nach ihrem objektiv ermittelten Willen zum Abschluss-Zeitpunkt getroffen hätten, wenn sie den Mangel erkannt hätten.
(3)    Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist der Geschäftssitz der AMK. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4)    Soweit der Mieter Vollkaufmann oder juristische Person ist, gilt als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietvertrag das Amts- bzw. Landgericht Gera.

Zeulenroda, Februar 2023